Sie sei nicht ohnmächtig gewesen und habe sich nicht eingenässt (Einvernahme vom 3. September 2022, Fragen 33 und 36). Nach dem Vorfall habe sie rote Flecken am Hals gehabt (Einvernahme vom 3. September 2022, Frage 34), wobei sich etwas im Hals verklemmt habe (Einvernahme vom 3. September 2022, Frage 37). Ohne die Intervention der Kinder wäre sie vermutlich weg gewesen (Einvernahme vom 3. September 2022, Frage 38). Anlässlich der Einvernahme vom 8. September 2022 gab sie ergänzend zu Protokoll, dass der Beschwerdegegner am Hals sehr stark auf die Luftröhre gedrückt habe, wobei sie nicht habe atmen können und grosse Angst gehabt habe (Frage 38).