Entgegen den Ausführungen des Beschwerdegegners ist vorliegend aber nicht zweifelhaft, dass die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten den Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung in Zusammenhang mit dem Vorfall vom April oder Juli 2022 (Würgen der Ehefrau) erhebt. Bezüglich dieses Vorfalls, welcher sich gemäss Haftantrag am 6. Juli 2022 abgespielt haben soll, kann den glaubhaften Aussagen von E. entnommen werden, dass der Beschwerdegegner sie mit einer Hand am Hals gepackt habe, wobei sie kaum noch habe atmen können (Einvernahme vom 3. September 2022, Frage 32). Sie sei nicht ohnmächtig gewesen und habe sich nicht eingenässt (Einvernahme vom 3. September 2022, Fragen 33 und 36).