3.3.5. Hinsichtlich des Vorwurfs der versuchten vorsätzlichen Tötung ist zunächst festzuhalten, dass die Ausführungen der Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten zum Tatverdacht auch im Beschwerdeverfahren nicht substantiell ergänzt wurden. In der Beschwerdeergänzung wird sodann lediglich auf verschiedene Einvernahmeprotokolle verwiesen. Entgegen den Ausführungen des Beschwerdegegners ist vorliegend aber nicht zweifelhaft, dass die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten den Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung in Zusammenhang mit dem Vorfall vom April oder Juli 2022 (Würgen der Ehefrau) erhebt.