F. scheint den Beschwerdegegner zudem nicht unnötig zu belasten, indem sie etwa klar anführt, dass es nie zu sexuellen Übergriffen gekommen sei (Einvernahme vom 3. September 2022, Frage 38), keine Drogen im Spiel gewesen seien (Einvernahme vom 3. September 2022, Frage 39) und auch bei den erlittenen Verletzungen nicht übertreibt (Einvernahme vom 3. September 2022, Fragen 21 und 32). Eine erlittene Verletzung (blauer Fleck) scheint anlässlich der Einvernahme gar fotografiert worden zu sein (Einvernahme vom 8. September 2022, Frage 31). Wenn sie eine Frage nicht beantworten konnte bzw. sich nicht mehr erinnern konnte, gab sie dies klarerweise zu Protokoll (Einvernahme vom 8. September 2022,