Er habe in den bisherigen Befragungen die ihm vorgeworfenen Straftaten stets bestritten. Die Aussagen würden sodann einzig auf den Aussagen der Ehegattin und der ältesten Tochter des Beschwerdegegners basieren, wobei aus ihren entsprechenden Erklärungen bzw. ihrem Desinteresse an der Bestrafung des Beschwerdegegners nicht genau ersichtlich sei, was mit dem vorliegenden Strafverfahren bezweckt werden solle. Ganz offensichtlich werde hier das Strafverfahren für innerfamiliäre Konflikte instrumentalisiert.