Auch im Übrigen schildere sie die Ereignisse umfassend und schlüssig. In der Beschwerdeergänzung führt die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten aus, die zwischenzeitlich erfolgten Einvernahmen von E. und F. hätten die Tatvorwürfe weitgehend bestätigt. Dies treffe insbesondere auch auf den Tatvorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung zu. Dabei wird auf verschiedene Stellen in den Einvernahmeprotokollen verwiesen.