die Augen mit leerem Blick geöffnet gehabt habe. Die Tochter F. habe dann von hinten auf den Beschwerdegegner springen müssen, wobei sie beide zu Boden gefallen seien. Erst danach habe der Beschwerdegegner den Griff von E. wieder gelöst. Sie sei dann wie weggetreten am Boden gelegen. Erst nach fünf Minuten sei E. wieder bei klarem Verstand gewesen. E. habe ausgesagt, sie gehe davon aus, dass sie nicht mehr da wäre, wenn sie nicht von den Töchtern gerettet worden wäre. Auch im Übrigen schildere sie die Ereignisse umfassend und schlüssig.