3.2. 3.2.1. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau bejahte mit Verfügung vom 6. September 2022 den von der Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten geltend gemachten dringenden Tatverdacht bezüglich der mehrfachen einfachen Körperverletzung und der mehrfachen Drohung gestützt auf eine summarische Aussagenwürdigung der Aussagen der Ehefrau des Beschwerdegegners E. und der Tochter F. (vgl. Verfügung, E. 3.5.). In Bezug auf den Vorwurf der versuchten Tötung erachtete das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau den dringenden Tatverdacht als nicht erstellt.