Es ist folglich davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die Beschwerde zunächst telefonisch angemeldet hat. Mit aktenkundiger E-Mail vom 6. September 2022 reichte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten schliesslich um 18:45 Uhr Beschwerde beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau ein, womit sie dem zu beachtenden Erfordernis der Beschwerdeerhebung innert drei Stunden nachgekommen ist. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten ist damit einzutreten.