Im vorliegenden Fall dauerte die Haftverhandlung von 15:00–16:00 Uhr (vgl. Protokoll der Haftverhandlung vom 6. September 2022, S. 1). Mit aktenkundiger E-Mail des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 6. September 2022, 15:53 Uhr, wurde eine Frist zur Einreichung der Beschwerdeschrift bis 18:45 Uhr angesetzt, wobei Bezug auf ein zwischen dem Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau und der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten geführtes Telefongespräch genommen wird. Es ist folglich davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die Beschwerde zunächst telefonisch angemeldet hat.