3. 3.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten erhob gegen die Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau am 6. September 2022 um 18:45 Uhr Beschwerde (vorab per E-Mail) und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Versetzung des Beschwerdegegners in Untersuchungshaft. Ferner sei für die Dauer des Beschwerdeverfahrens die Fortführung der Untersuchungshaft anzuordnen. -3-