"1. Dem Beschuldigten wird verboten, in jeglicher Form mit seiner Ehefrau oder den Töchtern Kontakt aufzunehmen und sich diesen näher als 100m anzunähern. 2. Dem Beschuldigten wird verboten, sich an […], aufzuhalten bzw. sich dem Wohnort mehr als 100m zu nähern." Der Entscheid wurde mündlich eröffnet an der Verhandlung vom 6. September 2022 um 15:55 Uhr.