Davon sind zusätzlich Fr. 100.00 monatlich für die Ratenzahlungen der offenen Verfahrenskosten von je Fr. 50.00 pro Instanz gemäss Zahlungsvereinbarung (vgl. Schreiben der Obergerichtskasse vom 27. Juli 2022 [Beschwerdebeilage 6]) abzuziehen. Damit resultiert ein monatlicher Überschuss von mehr als Fr. 300.00, weshalb dem Beschwerdeführer monatliche Ratenzahlungen in der Höhe von Fr. 300.00 bzw. die Rückzahlung der ausstehenden Kosten der amtlichen Verteidigung von gesamthaft Fr. 12'320.65 (erst- und zweitinstanzliches Verfahren) in monatlichen Raten von Fr. 200.00 (2/3 von Fr. 300.00) zuzumuten sind.