Ausgehend von den somit unbestrittenen und zutreffenden Berechnungen der Vorinstanz ist auf einen monatlichen Überschuss von Fr. 428.65 zu schliessen. Davon sind zusätzlich Fr. 100.00 monatlich für die Ratenzahlungen der offenen Verfahrenskosten von je Fr. 50.00 pro Instanz gemäss Zahlungsvereinbarung (vgl. Schreiben der Obergerichtskasse vom 27. Juli 2022 [Beschwerdebeilage 6]) abzuziehen.