Immerhin sollten jedoch Ratenzahlungen von mindestens Fr. 300.00 monatlich zumutbar sein. Damit könne auch offenbleiben, ob die Rückzahlung durch Erhöhung des Hypothekarkredits oder gar durch Veräusserung der Liegenschaft finanziert werden könne. Die ausstehenden Gerichts- und Anwaltskosten aus dem Scheidungsverfahren würden rund 1/3 der gesamten Schuld in der Höhe von Fr. 18'698.50 ausmachen. Daher rechtfertige sich, eine Ratenzahlung von monatlich Fr. 200.00 an die ausstehenden Kosten für die amtliche Verteidigung des Beschwerdeführers anzurechnen.