2.4. Mit Entscheid des Präsidenten des Bezirksgerichts Baden vom 15. August 2022 wurde der Beschwerdeführer verpflichtet, der Beschwerdegegnerin die vorgemerkten Kosten der amtlichen Verteidigung im Umfang von gesamthaft Fr. 12'320.65 (erst- und zweitinstanzliches Verfahren) in monatlichen Raten von Fr. 200.00 jeweils auf Monatsende nachzuzahlen. Die erste Rate werde per 30. September 2022 fällig. 3. 3.1. Gegen diesen ihm am 24. August 2022 zugestellten Entscheid (avisierte Abholfrist bei der Post) erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom -3-