Anfechtungs- Entscheid des Präsidenten des Bezirksgerichts Baden vom 15. August gegenstand 2022 betreffend Nachzahlung der Entschädigung der amtlichen Verteidigung in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. In den Strafverfahren ST.2017.155 und SST.2019.118 gegen A. (nachfolgend Beschwerdeführer) wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung wurden die Kosten für die amtliche Verteidigung unter dem Vorbehalt der späteren Rückzahlung (Art. 426 Abs. 1 i.V.m. Art. 135 Abs. 4 StPO) einstweilen aus der Gerichtskasse bezahlt.