Zitate: "Hattest bisher nur was mit Mädels?" / "nein auch mit bubem" / "oder männer" / "mag beides"]). Vollständigkeitshalber kann an dieser Stelle zudem festgehalten werden, dass nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung selbst bei Menschen mit einer geistigen Behinderung eine generelle Urteilsunfähigkeit nur mit Zurückhaltung anzunehmen ist. So genüge es, wenn das Opfer in der Lage - 14 - sei, die ungefähre Bedeutung der sexuellen Handlung und ihrer Folgen zu erfassen und es einen Willen bezüglich des fraglichen sexuellen Kontakts bilden und äussern könne (BGE 148 IV 57 E. 3.5.5).