Der Beschwerdeführer zeigte jedoch auch Eigeninitiative. So schrieb er am 15. März 2022, nachdem der Beschuldigte ihm mitgeteilt hatte, dass er ihm die Nummer der besagten Mitpatientin nicht geben könne, was er (der Beschwerdeführer) tun müsste, damit er (der Beschuldigte) ihm die Nummer gebe und fügte an, dass sie sich auch verabreden könnten; er solle es sich nochmal überlegen − für einen schönen Abend oder Nacht mit ihm (vgl. Chatverlauf am 15. März 2022, 13:30:38 Uhr bis 13:32:43 Uhr [Zitate: "was müsste ich tuen dass du es für mich tuen würdest" / "wür könnten uns auch verabreden" / "überlegs dir nochmal für einen schöne Abend mit mir" / "oder nacht"]).