"wie heissisch du zum vorname wieder"]), was zumindest als ein Indiz gegen das Vorliegen eines engen Verhältnisses gewertet werden kann. Dem Beschuldigten war auch nicht bekannt, ob sich der Beschwerdeführer zum Zeitpunkt des Verfassens der Chatnachrichten überhaupt in der Klinik befand (vgl. Chatverlauf am 27. Februar 2022, 07:58:03 Uhr [Zitat: "Bisch dehei oder in de klinik"]), woraufhin der Beschwerdeführer antwortete, er sei früher "in […]" gewesen, nun sei er "in […]" (gemeint sind damit unterschiedliche Stationen der Klinik G._____; vgl. Chatverlauf am 27. Februar 2022, 07:58:03 Uhr bis 07:58:10 [Zitate: "in […]" / "jetzt bin ich auf […]"]).