8 EMRK, Art. 5 Abs. 1 BV, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 und 324 Abs. 1 sowie Art. 7 StPO verletzt. Die Tatbestände nach Art. 191, evtl. Art. 192 und Art. 193 StGB seien klar gegeben. Auch eine Strafbarkeit wegen Pornografie stehe im Raum, da der Beschwerdeführer den Chat möglicherweise in psychotischem Zustand geführt habe, wie auch eine einfache oder schwere Körperverletzung nicht ausgeschlossen werden könne. 4. 4.1. Der sexuellen Handlung mit Anstaltspfleglingen nach Art. 192 StGB macht sich schuldig, wer unter Ausnützung der Abhängigkeit einen Anstaltspflegling veranlasst, eine sexuelle Handlung vorzunehmen oder zu dulden.