Zwischen dem Beschuldigten und dem Beschwerdeführer seien bis am 27. April 2022 Textnachrichten ausgetauscht worden. Der Beschuldigte, der ein Betreuer des Beschwerdeführers in der Abteilung F._____ (fortan: Kinderklinik) der Klinik G._____ gewesen sei, habe die Konversation mehr und mehr auf sexuelle Inhalte gelenkt, wobei es mehrheitlich um Fragestellungen und Erzählungen des Beschuldigten hinsichtlich sexueller Aktivitäten gegangen sei. Der Beschuldigte habe den Beschwerdeführer zu gemeinsamen Autofahrten eingeladen und wiederholt nach Fotos von dessen Körper und Penis gefragt. Diesen Bitten sei der Beschwerdeführer teilweise nachgekommen.