Erwachsenenschutzbehörde) vom 26. Juli 2022 wurde der Beistand des Beschwerdeführers ausdrücklich dazu ermächtigt, die Rechte und Interessen des Beschwerdeführers in allen Verfahren im Zusammenhang mit der dem Beschwerdeverfahren zugrundeliegenden Angelegenheit zu wahren und zu vertreten, Ansprüche geltend zu machen und bei Bedarf einen Rechtsanwalt zu mandatieren. Der Beistand stellte dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers am 30. August 2022 eine entsprechende Vollmacht aus. Dazu war er nach dem Gesagten auch berechtigt. Auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten.