Weiter sind die Vertretungsverhältnisse zu prüfen, zumal über den Beschwerdeführer eine Massnahme des Erwachsenenschutzrechts errichtet ist (Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung). Mit Ernennungsurkunde des Familiengerichts U._____ (Kindes- und -6-