3.4. Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 26. Oktober 2022 mit Urteil […] ab. 3.5. Mit Verfügung der Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau vom 7. März 2023 wurde der Beschwerdeführer erneut aufgefordert, innert 10 Tagen ab Zustellung der Verfügung vom 7. März 2023 für allfällige Kosten des Beschwerdeverfahrens eine Sicherheit von Fr. 800.00 zu leisten, andernfalls auf die Beschwerde nicht eingetreten werde. Die Verfügung wurde dem Beschwerdeführer am 9. März 2023 zugestellt.