" 1. Es sei die Beschwerde gutzuheissen, Ziff. 1 der Nichtanhandnahmeverfügung vom 16.08.2021 (STA5 ST.2022.2191) aufzuheben und die Beschwerdegegnerin 1 zu verpflichten, dass Strafverfahren gegen Herrn C._____, […], wieder aufzunehmen, entweder Anklage zu erheben oder einen Strafbefehl zu erlassen. 2. Es sei die Beschwerde gutzuheissen, Ziff. 2+3 der Einstellungsverfügung vom 16.08.2022 (STA5. ST.2022.191) aufzuheben und die Beschwerdegegnerin 1 zu verpflichten, dem Geschädigten eine Parteientschädigung zu entrichten. Eventualiter: