9.3. Ferner stellt der Beschwerdeführer ein Gesuch um Gewährung der amtlichen Verteidigung durch seinen Rechtsanwalt. Mit Verfügung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 1. September 2022 wurde Rechtsanwalt Thomas Fingerhuth mit Wirkung ab dem 8. August 2022 als amtlicher Verteidiger des Beschwerdeführers eingesetzt. Nach der Praxis der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts dauert die amtliche Verteidigung bis zum Widerruf und gilt somit auch für das vorliegende Beschwerdeverfahren. Auf das vom Beschwerdeführer gestellte Gesuch um Bewilligung der amtlichen Verteidigung für das Beschwerdeverfahren ist deshalb mangels Rechtsschutzinteresses nicht einzutreten.