Allerdings sei möglich, dass die Verletzung entstanden sei, weil er versucht habe, einen gegen seinen Bauch gerichteten Stich seitens Beschwerdeführer zu verhindern (vgl. E. 4.3.1.4 hiervor). Betrachtet man die Verletzung im Zusammenhang mit den Aussagen, kann mit erheblicher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer beabsichtigte, dem Geschädigten 1 mit dem Messer in den Bauch zu stechen.