Gerade bei Stichen gegen den Brustkorb könnten durch die enge räumliche Beziehung lebenswichtiger Strukturen grundsätzlich schwerwiegende oder auch tödliche Verletzungen oder Komplikationen resultieren. Im vorliegenden Fall sei die Stichverletzung am Brustkorb „nur“ im Weichgewebe verlaufen, also oberhalb der Rippen, habe im linken Oberbauch das Bauchfell verletzt und so die Bauchhöhle eröffnet. Der Magen sei ebenfalls verletzt worden (HA.2022.380, act. 99 f.).