Der Einsatz eines scharfen oder spitzen Werkzeuges gegen eine Person stelle grundsätzlich einen lebensbedrohlichen Vorgang dar, da es im Zuge einer dynamischen Auseinandersetzung für den Angreifer praktisch nicht abschätzbar sei, wo der Angegriffene getroffen werde, wie tief das Werkzeug in den Körper eindringe und welche Strukturen verletzt würden. Gerade bei Stichen gegen den Brustkorb könnten durch die enge räumliche Beziehung lebenswichtiger Strukturen grundsätzlich schwerwiegende oder auch tödliche Verletzungen oder Komplikationen resultieren.