liegen zu lassen, werde sich vermutlich nicht wiederholen. Die Rückfallprognose sei gut. Der Beschwerdeführer wolle sich einer Behandlung in einer psychiatrischen Klinik unterziehen. Dies zeuge von einem intakten Problembewusstsein. Nach der Haft würde er in ein stabiles familiäres Umfeld entlassen. Im Gefährlichkeitsgutachten vom 13. Juli 2022 sei von einem falschen Sachverhalt ausgegangen worden. Die Provokationen und Todesdrohungen durch den Geschädigten 1, die körperlichen Angriffe durch beide Geschädigten sowie die mehrfachen Versuche des Beschwerdeführers, sich der Situation zu entziehen, fänden im Begutachtungsauftrag keinerlei Erwähnung.