3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 5. September 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft Baden die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.3. Der Beschwerdeführer liess sich am 12. September 2022 erneut vernehmen und hielt vollumfänglich an den beschwerdeweise gestellten Anträgen fest. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: