1.2. Mit Eingabe vom 19. Mai 2022 stellte die Staatsanwaltschaft Baden beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau einen Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft für die vorläufige Dauer von drei Monaten. Dieses ordnete mit Verfügung vom 20. Mai 2022 die Untersuchungshaft einstweilen bis zum 17. August 2022 an. 2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Baden stellte am 5. August 2022 beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau ein Gesuch um Verlängerung der Untersuchungshaft für die vorläufige Dauer von sechs Monaten.