Diesbezüglich gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass es sich um ein wirtschaftsstrafrechtliches Verfahren mit hohen Deliktsbeträgen u.a. zum Nachteil von Gesellschaften handelt, wobei das Verfahren – mit Blick auf die Anklageschrift – komplex erscheint und den angeklagten Straftatbeständen naturgemäss ohnehin eine gewisse Komplexität inhärent ist. Die Strafverfahren (ST.2019.204 und ST.2019.203) scheinen zudem sehr umfangreich (gewesen) zu sein, machte der Rechtsvertreter von D. sel. mit Kostennote vom 20. Oktober 2021 doch ein Honorar von Fr. 40'124.70 geltend. Dabei ist unter anderem die Durchsicht von mehr als 30 Bundesordnern gelistet (act.