Verletzung des Beschleunigungsgebots um einen tatsächlichen, jedoch keinen rechtlichen Nachteil handelt. Es gilt anzumerken, dass der Präsident des Bezirksgerichts Baden (Abteilung Strafgericht) mit Verfügung vom 8. August 2022 in Aussicht stellte, dass dem Antrag der Beschwerdeführer auf Verfahrenseinstellung (gleichzeitig mit dem Urteil des Parallelverfahrens ST.2019.203) entsprochen werde, womit einzig die Entschädigungsfrage offen ist, wogegen sich die Beschwerdeführer nach Eröffnung des Einstellungsbeschlusses ohne weiteres durch Erhebung eines Rechtsmittels zur Wehr setzen könnten, sollten sie mit der Entschädigungsregelung nicht einverstanden sein.