Anders verhält es sich, wenn die Behörde tätig wird, aber nicht so bzw. in dem Ausmass, wie es der Rechtsuchende verlangt hat. Hier besteht eine hoheitliche Verfahrenshandlung -5- und damit ein Anfechtungsobjekt, gegen welches innert 10 Tagen Beschwerde erhoben werden kann (Urteil des Bundesgerichts 1B_303/2020 vom 2. März 2021 E. 4.4).