1.5. Die Kantonale Staatsanwaltschaft beantragte dem Bezirksgerichts Baden (Abteilung Strafgericht) mit Schreiben vom 10. November 2021 die Abweisung der Entschädigungsforderung. 1.6. Mit Eingabe vom 16. November 2021 reichte der Rechtsvertreter von D. sel. eine Stellungnahme ein und beantragte: " 1. Das Verfahren gegen den Beschuldigten D. sel. sein einzustellen. 2. Die entsprechenden Verfahrenskosten seien auf die Staatskasse zu nehmen. 3. Dem Beschuldigten D. sel. sei eine Entschädigung von CHF 40'124.70 auszurichten." -3-