Die Beschwerdeschrift des Rechtsvertreters der Beschwerdeführerin umfasst gut acht Seiten. In Anbetracht dessen sowie des sehr beschränkten Aktenumfangs (wesentlich für sie waren nebst der angefochtenen Verfügung einzig die Beschwerdeantworten sowie teilweise die von der kantonalen Staatsanwaltschaft mit Beschwerdeantwort eingereichten Beilagen) erscheint ein Aufwand von 4 Stunden für die Instruktion, das Studium der angefochtenen Verfügung sowie das Verfassen der Beschwerde angemessen. Unter Berücksichtigung von pauschal Fr. 30.00 für Auslagen ergibt sich eine Entschädigung von Fr. 910.00.