S. 15). Dieser Schaden wäre mit einer Ersatzbeschlagnahme des Kaufpreises von Fr. 1'830'000.00 bei weitem nicht gedeckt. Nachdem das Grundstück offenbar erheblich mehr an Wert hat, die Beschwerdeführerin aber nicht bereit ist, mehr als den angeblich verabredeten Kaufpreis von Fr. 1'830'000.00 vom Erlös des derzeit anstehenden Verkaufs zu leisten, bietet einzig die Grundbuchsperre eine ausreichende Sicherheit für die Forderung der Privatklägerin. Zudem würde eine Beschlagnahme bloss des Kaufpreises anstelle des Grundstücks die allfällige Restitution dieses Grundstücks an die Privatklägerin gefährden.