4.3.5. Schliesslich fehlte es selbst dann an einer gleichwertigen Gegenleistung i.S.v. Art. 70 Abs. 2 StGB, wenn der Kaufpreis von Fr. 1'830'000.00 tatsächlich bereits bezahlt worden wäre. Gemäss der unbestritten gebliebenen Ausführung in der Beschwerdeantwort der kantonalen Staatsanwaltschaft ist das Grundstück derzeit zu einem Preis von 6,2 Millionen Franken zum Verkauf ausgeschrieben (mit Hinweis u.a. auf Beilage 30 zur Strafan- zeige-Ergänzung vom 12. August 2022). Zwar mag es durchaus sein, dass es seit dem Kauf im Oktober/November 2020 (erneut) eine Wertsteigerung der Quadratmeterpreise in Q. gegeben hat.