Darin wurde festgehalten, dass aufgrund der Verlängerung des Vorkaufsrechts die Frist zur Bezahlung des Kaufpreises (1. Juli 2020) nicht habe eingehalten werden können. Es wurde vereinbart, dass der Kaufpreis innert 30 Tagen nach Grundbucheintrag zur Zahlung fällig werde. Zur Sicherstellung des Kaufpreises wurde ein gesetzliches Verkäuferpfandrecht mit einer Pfandsumme von Fr. 1'830'000.00 ins Grundbuch eingetragen (vgl. dazu Anzeigebeilage 16). 4.3.4. Der Grundbucheintrag erfolgte am 4. November 2020 (Beilage 3 zur Beschwerdeantwort der kantonalen Staatsanwaltschaft). Der Kaufpreis ist bis heute unbestrittenermassen nicht bezahlt worden.