4.3.3. Mit öffentlich beurkundetem Kaufvertrag vom 9. April 2020 verkaufte die C. AG der Beschwerdeführerin das Grundstück Gbbl.-Q. Nr. ccc zu einem Kaufpreis von Fr. 1'830'000.00. Der Kaufpreis sollte per 1. Juli 2020 bezahlt werden. Die Anmeldung an das Grundbuchamt (und damit der Eigentumsübergang) sollte erst nach Bezahlung des vollständigen Kaufpreises erfolgen.