So führte die Privatklägerin aus, dass "die Beschuldigten" ihre geschäftliche Unerfahrenheit ausgenutzt hätten und ihnen hierbei geholfen habe, dass sie einen Notar gefunden hätten, der sich bereit erklärt (oder dafür hingegeben) habe, einen für sie ausserordentlich ungünstigen Vertrag zu beurkunden, ohne sie vor den damit verbundenen Risiken zu warnen. Weil sie darauf vertraut habe, dass der Notar sie über allenfalls drohende Gefahren aufkläre (was ja auch genau dessen Aufgabe sei), sei sie arglos geblieben, habe also keinen Verdacht geschöpft. - 13 -