Deren Darlegung in der Strafanzeige vom 10. Januar 2022 (S. 14) erscheinen – beim aktuellen Kenntnisstand der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts – jedoch nicht unplausibel. So führte die Privatklägerin aus, dass "die Beschuldigten" ihre geschäftliche Unerfahrenheit ausgenutzt hätten und ihnen hierbei geholfen habe, dass sie einen Notar gefunden hätten, der sich bereit erklärt (oder dafür hingegeben) habe, einen für sie ausserordentlich ungünstigen Vertrag zu beurkunden, ohne sie vor den damit verbundenen Risiken zu warnen.