Der Kaufvertrag über ein Grundstück ist öffentlich zu beurkunden, d.h. in einer Form abzuschliessen, welche die Parteien vor unüberlegten Abschlüssen schützen soll. Der Klärung der Frage, wie es trotz der qualifizierten Vertragsform zu einer solchen Abrede, welche die Privatklägerin einem grossen finanziellen Risiko aussetzte, hat kommen können, kommt daher grosse Bedeutung zu. Interessieren wird insbesondere der Beurkundungsprozess, ist doch davon auszugehen, dass dem beteiligten Notar die auffälligen Zahlungsmodalitäten nachgerade ins Auge gestochen sind.