Schliesslich verkaufte die C. AG am 9. April 2020 das (Rest-)Grundstück Gbbl.-Q. Nr. ccc. Käuferschaft war die Beschwerdeführerin (Strafanzeige vom 10. Januar 2022, S. 8, Anzeigebeilagen 7 – 9, 13 und 16). Die C. AG hat trotz vollständiger Veräusserung der Grundstücke bislang keinerlei Zahlungen an die Privatklägerin geleistet. Solche dürften von der C. AG voraussichtlich auch kaum mehr erhältlich zu machen sein, nachdem mit Wirkung ab dem 21. September 2022 über sie der Konkurs eröffnet worden ist (vgl. den elektr. Auszug aus dem Handelsregisteramt des Kantons Bern vom 14. November 2022). - 11 -