Eine Sicherstellung des Kaufpreises wurde trotz des sofortigen Eintrags des Kaufvertrags in das Grundbuch nicht vereinbart. In der nebst dem öffentlich beurkundeten Kaufvertrag getroffenen Vereinbarung wurde zudem festgehalten, dass die Verkäuferschaft (bzw. die Privatklägerin) davon Kenntnis habe, dass "auf den Kaufobjekten (3 Grundstücken) 5 kleinere Mehrfamilienhäuser mit einer UN-Garage geplant und erstellt werden" (vgl. zum Ganzen die Anzeigebeilagen 10 und 12 zur Strafanzeige vom 10. Januar 2022).