In einer gleichentags abgeschlossenen Vereinbarung wurden u.a. eine Tilgungsabrede (Übernahme der Grundstücksgewinnsteuer sowie Ablösung der noch bestehenden Hypotheken auf den Liegenschaften durch die C. AG in Anrechnung an den Kaufpreis) sowie Zahlungsmodalitäten (anteilsmässige Bezahlung des Restbetrags in fünf Teilbeträgen jeweils innert zehn Banktagen nach Verkauf eines jeden der zu erstellenden Häuser) vereinbart. Eine Sicherstellung des Kaufpreises wurde trotz des sofortigen Eintrags des Kaufvertrags in das Grundbuch nicht vereinbart.