Der Kaufpreis sei erst per 31. Dezember 2023 zur Zahlung fällig. Damit habe er am 9. Dezember 2016 gar nicht über Zahlungsfähigkeit und Zahlungswillen per 31. Dezember 2023 täuschen können, sei die Fälligkeit doch in weiter Zukunft gelegen. Es bestehe daher bereits kein Tatverdacht in Bezug auf das Grundstücksgeschäft vom 9. Dezember 2016. Mit dem Verkauf der Grundstücke aus der C. AG habe er rein gar nichts zu tun gehabt. Sein Sohn sei nämlich per 4. Februar 2019 resp. 8. Februar 2019 gegen dessen Willen sowohl als Aktionär wie auch als Verwaltungsrat aus der C. AG entfernt worden.