In der Beschwerde lege die Beschwerdeführerin dar, dass der Kaufpreis von Fr. 1'830'000.00 gar nie bezahlt worden sei. Das noch immer nicht bebaute Grundstück werde vielmehr (mit höherer Belastung in Form von drei weiteren Grundpfandverschreibungen) rund zwei Jahre später zum Preis von Fr. 6.2 Millionen zum Verkauf ausgeschrieben, obschon keine erklärbare Wertsteigerung ersichtlich sei. Die Beschwerdeführerin lege auch nicht glaubhaft dar, inwiefern der objektive Wert des betroffenen Grundstücks in den letzten zwei Jahren um mehr als das Dreifache gestiegen sein soll. -6-